Dieses Buch bietet für wissenschaftliche
Praktiker und praktische Wissenschaftler in der psychologischen Krisenintervention
umfassende und praxisnahe Informationen zur Hilfe für traumatisierte
Einsatzkräfte. Nach einer lebensnahen Darstellung der theoretischen Hintergründe
folgt eine umfassende Darstellung praktischer Maßnahmen der psychologischen
Krisenintervention. Abschließend werden die Voraussetzungen sowie die
erforderlichen Aus- und Weiterbildungsinhalte dargestellt.
Inhalt
Inhalt:
Vorwort
1 Einleitung
2 Gründe für Krisenintervention
3 Traumatischer Stress
3.1 Belastung, Beanspruchung und Stress
3.2 Trauma
3.3 Schutz-, Risiko- und Ereignisfaktoren
3.4 Reaktionen auf Traumata
3.5 Langfristige Aspekte von Traumata
3.6 Psychophysiologie
3.7 Traumatisierungen von Einsatzkräften
4 Krisen und Interventionen
4.1 Krisen
4.2 Interventionen
4.3 Psychologische Krisenintervention
4.4 Ziele psychologischer Krisenintervention
4.5 Critical Incident Stress Management (CISM)
5 Grundlagen psychologischer Krisenintervention
5.1 Allgemeine Prinzipien
5.2 Interaktion und Konfrontation
5.3 Psychoedukation
5.4 Ressourcen und Bewältigung
5.5 Soziale Unterstützung
5.6 „Aufnehmen und Stützen“ – „Take up and Back
Up“
5.7 Phasen
5.8 Krisenintervention und Psychotherapie
5.9 Kontraindikationen psychologischer Krisenintervention
6 Praxis der Krisenintervention
6.1 Erste Phase: Psychische Erste Hilfe (t + X Minuten) – Psychological
First Aid
6.2 Zweite Phase: Akut Intervention (t + X Stunden) – Acute Intervention
6.3 Dritte Phase: Psychische Aufarbeitung (t + X Tage) – Psychological
Working Up
6.4 Vierte Phase: Nachsorge (t + X Wochen) – Follow Up
7 Wirkmechanismen und Ausbildung
7.1 Wirkmechanismen
7.2 Krisenhelfer
7.3 Voraussetzungen und Ausbildung
8 Fazit
9 Glossar
10 Literatur
Sachregister
In den letzten Jahren hat sich im Umgang mit häuslicher Gewalt vieles
getan. Was in der Gesellschaft lange als Privatangelegenheit galt, die keine
Einmischung von außen erfordert, ist nun zum Thema für Opfereinrichtungen,
der Polizei und auch der Justiz geworden. Obgleich Betroffene zumeist nun
Ansprechpartner finden, ist bei der Frage der Prävention und des Fallmanagements
noch vieles offen. So sterben jährlich etwa 300 Frauen in Deutschland
durch die Hand ihres Expartners, – Fälle, die das Potenzial haben
durch zielgerichtete Maßnahmen geschulter Helfer verhindert zu werden.
Dieses Buch liefert zum einen Informationen über die Hintergründe
von häuslicher Gewalt und die damit einhergehenden Belastungen für
die Opfer. Die Autoren stellen aber auch Methoden vor, um Fälle und deren
Eskalationspotenzial konkret einzuschätzen und um ein individuelles Fallmanagement
zu entwickeln. Dabei finden auch besondere Aspekte Berücksichtigung wie
der Umgang mit Kindern in gewaltbelasteten Familien, Gewalt und Ehrenmorde
bei Migrantinnen sowie Stalking und häusliche Gewalt. Führende Vertreter
ihres Feldes präsentieren hier den aktuellen »State of the Art«
– verständlich und didaktisch aufbereitet für Praktiker unterschiedlicher
Disziplinen.
Inhalt
Inhalt:
Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Kooperation, Intervention, Begleitforschung
Barbara Kavemann
Muster von Gewaltbeziehungen
Cornelia Helfferich
Der rechtliche Umgang mit häuslicher Gewalt
Dagmar Freudenberg
Zusammenhang von häuslicher Gewalt gegen
die Mutter mit Gewalt gegen Töchter und Söhne
Barbara Kavemann
Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern
und Jugendlichen
Else Döring
Tiermisshandlung im Kontext häuslicher
Gewalt
Heike Küken
Stalking und häusliche Gewalt
Jens Hoffmann & Isabel Wondrak
Familiäre Gewalt und Ehrenmorde bei Migrantinnen
Corinna Ter-Nedden
Prävention von Tötungsdelikten durch
Expartner
Uwe Stürmer
Verhinderung von Gewaltdelikten nach vorausgegangenen
Bedrohungen
Christian Menke & Karsten Schilling
Autorenvitae
Joachim Obergfell-Fuchs & Martin Brandenstein (Hrsg.)
Nationale und internationale Entwicklungen in der Kriminologie
Inhalt
Inhalt:
I. Stand und Entwicklung der Kriminologie in
Deutschland
Günther Kaiser
Wo steht die Kriminologie, und wohin geht sie?
Fritz Sack
Deutsche Kriminologie: auf eigenen (Sonder)Pfaden? – Zur deutschen Diskussion
der kriminalpolitischen Wende
Dieter Dölling
Zu den Kriminalitätstheorien
II. Kriminelle Karrieren in einer sich verändernden Gesellschaft
Paul C. Friday
Globalization and the impact on juvenile crime and delinquency
Georgia Zara and David P. Farrington
Later criminal careers: Psychological influences
III Belastete Sozialinstanzen – Gewalt
in Familie und Schule
Siegfried Lamnek und Jens Luedtke
Opfer elterlicher Gewalt – Opfer von Gewalt in der Schule?
Toshio Yoshida
Gewalt gegen Frauen in der japanischen Familie
Hans Joachim Schneider
Tödliche Lektionen – Kriminalpsychologie tödlicher Schulgewalt
Thomas Feltes und Britta Goldberg
Selbstberichtet Delinquenz, Viktimisierung und Verbrechensfurcht bei Schülern
mit und ohne Migrationshintergrund – Ergebnisse einer Befragung von
4.000 Bochumer Schülerinnen und Schülern
IV. Opferforschung, Kriminalitätsfurcht,
Lebenstile
Wolfgang Heinz
Zum Stand der Dunkelfeldforschung in Deutschland
Klaus Sessar
Warum man abends nicht das Haus verlässt.
Kriminologische Ergebnisse aus einem europäischen Forschungsprojekt zu
Unsicherheiten in Großstädten
Der Tsunami, das Seebeben vom 26.12.2004 forderte
weltweit über 220.000 Tote und ließ eine Vielzahl von Vermissenden
und Hinterbliebenen zurück. Aus Deutschland kamen über 550 Menschen
ums Leben, 13 Menschen werden weiterhin vermisst. Die meisten der Opfer hielten
sich in Thailand auf.
Die Mitarbeitenden des Projektes „hoffen bis zuletzt“ haben es
sich zur Aufgabe gemacht, das Schicksal der Vermissenden und Hinterbliebenen
dieser Katastrophe zu mildern. Regionale Angehörigengruppen ermöglichten
den Erfahrungsaustausch, Schicksalsgemeinschaften entstanden, ein nieder-schwelliges
Netzwerk der Hilfe baute sich in allen betroffenen Regionen Deutschlands auf.
Die Orientierung an den Bedürfnissen von Angehörigen, eine zentrale
Steuerung und dezentrale Ausrichtung haben "hoffen bis zuletzt"
schnell zu einem Modell einer psychosozialen und seelsorglichen mittel- und
langfristigen Nachsorge nach einer Katastrophe werden lassen.
Nüchterne Bestandsaufnahme, Darstellung von Strukturen und Logistik,
und anrührende Erlebnisschilderungen von Betroffenen und Teammitgliedern
stehen dicht beieinander. Zusammen ergeben sie einen lebendigen Ausschnitt,
ein Bild aus der Katastrophe, der Situation von Betroffenen und der seelsorglichen
und psychosozialen Arbeit danach.
Aus den Erfahrungen der nunmehr fast zweijährigen Arbeit werden klare
Forderungen an Politik, Katastrophenschutz und Kirchen gestellt. Denn: Opfer
eines Großschadensereignisses haben bis heute kaum eine Lobby.
Inhalt
Inhalt:
Vorwort
Danksagung
1 Bericht der Steuerungsgruppe
1.1 Projektbeginn
1.2 Projektskizze
1.3 Elemente einer langfristigen psychosozialen Unterstützung
1.4 Projektverlauf – Projektanpassung
1.5 Vorbereitung des Jahrestages
1.6 Folgerungen für die mittel- und langfristige Nachsorge
Exkurs: Niederschwellige Betreuung versus Psychotherapie?
2 Führen, Leiten, Lenken
Joachim Müller-Lange
Die Steuerung des Projektes „hoffen bis zuletzt“ und die Psychohygiene
für die Mitarbeitenden
Einladung zur Mitwirkung
Fachberatung
Personalauswahl
Multiplikatorentreffen
Sachstandsberichte
Bundesweites Angehörigentreffen
Jahrestagsgedenken in Thailand
Vorbereitungsfahrt nach Thailand
Vorbereitungstreffen des Thailand-Teams
Aussendungsgottesdienst und Reisesegen
Regelmäßige Teamsitzungen
Einsatzabschlussgespräche
Psychohygienemaßnahmen
3 Bericht des Koordinators
3.1 Die Ausgangssituation
3.2 Das Angebot des Projektes „hoffen bis zuletzt“
3.3 Das Angebot zum Jahrestag des Seebebens
3.4 Zum Ertrag des Projektes
Exkurs: Die christliche Botschaft und die Kraft der Rituale
4 Berichte von Teammitgliedern
4.1 Einsatzbericht Flughafen Düsseldorf
4.2 Bericht von Heike Börries, einer „betroffenen Helferin“
4.3 Trauern im geschützten Raum
4.4 Abschlussbericht der Ravensburger Gruppe
4.5 Bericht von der Thailand-Reise des Vorbereitungsteams
4.6 Einsatzbericht Jahrestagbegleitung nach Thailand
4.7 Die Jahresgedenkfahrt zum 1. Jahrestag in Thailand
4.8 Eine Begegnung am Strand von Khao Lak am 26.12.2005
4.9 bundesweites Treffen für vermissenden Angehörige
5 Berichte von Angehörigen
5.1 Anke George: ein Augenzeugenbericht
5.2 Dagmar Hartung: Wie empfand ich die Reise nach Thailand
6 Berichte aus den Angehörigengruppen
6.1 Baden-Württemberg
6.2 Bayern
6.3 Berlin
6.4 Hamburg
6.5 Hessen
6.6 Nordrhein-Westfalen
6.7 Rheinland-Pfalz
6.8 Sachsen
7 Predigten
7.1 Predigt von Präses Nikolaus Schneider über Lukas 22, 32 am 7.
Januar 2005
7.2 Predigt von Joachim Müller-Lange in der Andacht zum bundesweiten
Angehörigentreffen
7.3 Ansprache von Präses Nikolaus Schneider beim Reisesegen und Aussendungsgottesdienst
7.4 Predigt von Dr. Uwe Rieske im Gottesdienst zum Ausklang des Projektes
Einsatzfahrten sind gefährlich! Untersuchungen der Bundesanstalt für
Straßenwesen zeigen, dass das Risiko, bei einer Einsatzfahrt in einen
Unfall verwickelt zu werden, um ein vielfaches höher liegt, als bei Streifenfahrten.
Studien aus den USA gehen noch weiter. Sie attestieren den Einsatz- und Verfolgungsfahrten
eine schärfere Brisanz als dem Schusswaffengebrauch!
Bei Einsatzfahrten steht meist viel auf dem Spiel. Es geht um die Rettung von
Leib und Leben, die Gesundheit Dritter oder um den Schutz bedeutender Sachgüter.
Der Streifenwagen muss schnell vor Ort sein. Die Verkehrssicherheit bleibt dabei
nicht selten auf der Strecke. Besonders gefährlich sind Einsatzfahrten
zur Ergreifung flüchtiger Straftäter.
Eine Verfolgungsfahrt stellt hohe Anforderungen an den Fahrer. Er muss das Fahrzeug
und seine Nerven unter Kontrolle halten; die Verkehrssituation korrekt einschätzen
und darf gleichzeitig die rechtlichen, taktischen und technisch-organisatorischen
Rahmenbedingungen nicht außer Acht lassen.
Dennoch gibt es keine einheitliche Ausbildung, um Einsatzkräfte auf den
Ernstfall adäquat vorzubereiten. Es sind kaum Standards formuliert. Ein
ganzheitlicher Ansatz mit den integrierten Facetten des Rechts, der Technik,
der Psychologie und der Taktik scheint in weiter Ferne zu liegen.
Aus diesem Grund organisierte ein Projektteam der „Fachinspektion Fortbildung“
der „Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitschaftspolizei“
in Schleswig-Holstein eine Vortrags- und Workshopreihe. In deren Rahmen beleuchteten
renommierte Experten die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Diesen Wissensstand
griffen Streifenbeamte und Angehörige von Spezialeinheiten auf und verknüpften
ihn mit ihren Praxiserfahrungen. Gemeinsam mit Experten der Fortbildung entwickelten
sie im Rahmen der Workshops Empfehlungen für höhere Standards in Ausbildung
und Praxis.
Dieser Sammelband dokumentiert eine Auswahl der Expertenbeiträge. Weiterhin
finden sich im Anhang die zusammengefassten Impulse und Empfehlungen aus den
Workshops.
Inhalt
Inhalt:
I. Sonder- und Wegerecht – Freibrief für bevorrechtigte Organisationen?
PHK Stephan Schwentuchowski, Bad Malente –
Kiebitzhörn
II. Das Dienstkraftfahrzeug als Zwangsmittel
PHK Jörn Schade, Bad Malente – Kiebitzhörn
III. Der künstliche Stau im Lichte der Entscheidung des LG Bückeburg
vom 5. Januar 2005
LRD Hartmut Brenneisen, Altenholz
IV. Einsatz- und Verfolgungsfahrten und Dienstunfallrecht – eine Kurzbetrachtung
PHK Klaus Giesche, Bad Malente Kiebitzhörn
Gründen, die Große Koalition aus verfassungspolitischen Gründen
eine günstige Konstellation, um die zentralen wehrverfassungsrechtlichen
Normen des Grundgesetzes auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen.
Es bietet sich an, eine eng gefaßte änderung des Art. 35 GG vorzunehmen
und Art. 87 a GG um einen Abs. 5 zu ergänzen.
Dabei ist entscheidend, daß bei nichtkriegerischen Einsätzen der
Bundeswehr im Inland polizeirechtliche Vorgaben bestimmend sind, während
bei bewaffneten Aus-landseinsätzen das Völkerrecht maßgeblich
ist. Schließlich sollte der konstitutive Parlamentsvorbehalt wegen seiner
besonderen Bedeutung ausdrücklich in das Grundgesetz aufgenommen werden.
Es bietet sich danach an Art. 35 Abs. 2 – 5 GG neu zu fassen und einen
neuen Art. 87 a Abs. 5 GG zu schaffen:
Art. 35 Abs. 3 – 5 GG n. F.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet
mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen
Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen,
Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie
Einheiten der Bundespolizei und der Streitkräfte zur Unterstützung
der Polizeikräfte einsetzen. Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige
Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.
Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen
des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr
aufzuheben.
(4) Wenn ein besonders schwerer Unglücksfall nach Abs. 2 oder Abs. 3 a
unmittelbar droht, dürfen die Streitkräfte auch militärische
Mittel zur Ge-fahrenabwehr einsetzen, wenn die Polizei die Gefahr mit ihren
Mitteln nicht abwenden kann.
(5) Näheres regelt ein Bundesgesetz.
Art. 87 a Abs. 5 GG n. F.
(5) Die Streitkräfte dürfen nach den Regeln des Völkerrechts,
auch zur Unterstützung der zuständigen Bundesbehörden, eingesetzt
werden. Einsätze bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages;
das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Inhalt
Inhalt:
1. Einführung
2. Die Schutzfunktion des Staates
3. Die Grundfunktionen der Streitkräfte und der Polizei
4. Militärische Landesverteidigung und das Grundgesetz
a) Verteidigung und das Grundgesetz
b) Die Abwehr eines bewaffneten Angriffs von außen
c) Die Abwehr eines militärischen Angriffs
5. Verteidigung und Terrorismusbekämpfung durch
die Streitkräfte
a) Das Verschwimmen der Grenzen von äußerer und innerer Sicherheit
b) Landesverteidigung gegen den Terrorismus im Spiegel der Meinungen
c) Bewertung
6. Terroristische Anschläge und Verteidigungsfall
7. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern
a) Die terroristische Bedrohung im Innern
aa) Die Entstehungsgeschichte des Art. 35 Abs. 2 und 3 GG
bb) Die Trennung des Katastrophennotstandes vom inneren Notstand
cc) Die Neufassung des Art. 35 Abs. 2 und 3 GG im Jahre 1968
dd) Bewertung
b) Bundeswehr und Amtshilfe
c) Bundeswehr und innerer Notstand
8. Das Luftsicherheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts
vom15. Februar 2006
a) Die Gesetzgebungskompetenz
b) Der besonders schwere Unglücksfall
c) Der präventive Einsatz der Streitkräfte
d) Der Einsatz militärischer Waffen
aa) Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts
bb) Bewertung
e) Entscheidung der Bundesregierung oder des Verteidigungsministers?
aa) Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts
bb) Bewertung
f) Die Tötung tatunbeteiligter Personen
g) Der finale Rettungsschuß
9. Die Reaktionen auf das Flugsicherheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts
a) Das Meinungsbild
b) Bewertung
10. Der kriegerische Luftzwischenfall und der Einsatz
der Streitkräfte zur Verteidigung
a) Der kriegerische Luftzwischenfall
b) Die Abgrenzung des kriegerischen vom nichtkriegerischen Luftzwischenfall
11. Vorschläge zur änderung des Art. 35 GG
a) Der Vorschlag aus der Mitte der SPD
b) Der Vorschlag des Bundesministers des Innern Dr. Wolfgang Schäuble
c) Bewertung
12. Vorschlag zur änderung des Art. 87 a Abs. 2
GG
a) Art. 87 a Abs. 2 GG n. F.
b) Bewertung
aa) Verteidigung und Verteidigungsfall
bb) Die Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens
13. Vorschlag zur änderung des Art. 87 a Abs. 3
GG
a) Art. 87 a Abs. 3 GG n. F.
b) Bewertung
14. Die Einfügung eines Art. 87 a Abs. 5 GG n. F.
a) Der Textvorschlag
b) Der Auslandseinsatz der Streitkräfte nach den Regeln des Staatsrechts
und des Völkerrechts
aa) Die staatsrechtlichen Vorgaben für den Auslandseinsatz der Streitkräfte
bb) Der Einsatz der Streitkräfte nach den Regeln des Völkerrechts
cc) Bewertung
c) Die ausdrückliche Einfügung des konstitutiven Parlamentsvorbehalts
in das Grundgesetz
aa) Der konstitutive Parlamentsvorbehalt als Verfassungsprinzip
bb) Bewertung
15. Resümee und Ergebnis
Literaturverzeichnis
3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
Das Dilemma ist hinreichend bekannt: Sichergestellte/beschlagnahmte Sachen
(Gegenstände, Bargeldbeträge), die sich in Strafermittlungsverfahren
konkreten Straftaten nicht zuordnen lassen, werden wohl noch überwiegend
an die (vorher) Beschuldigten zurückgegeben, obwohl diese Sachen zumindest
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Straftaten hervorgegangen
sind oder mit Straftaten in Verbindung stehen.
Vor einigen Jahren haben namentlich zwei Polizeibehörden bahnbrechende
Vorarbeit geleistet, indem sie in einem Fall ca. 2.000 Gegenstände (Pforzheim,
1999) und in einem weiteren Fall 155.000 DM Bargeld (Berlin, 1997) nach dem
jeweiligen Gefahrenabwehrrecht (Polizeigesetz für Baden-Württemberg,
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) sichergestellt haben.
Diese Gegenstände bzw. der Bargeldbetrag sollten nach Einstellung der
Strafermittlungsverfahren bzw. Aufhebung der Beschlagnahme gemäß
Entscheidung/Verfügung der Justiz wieder an den „Teilverurteilten“
(Fall Pforzheim) bzw. an einen vorher im Strafermittlungsverfahren Beschuldigten
(Fall Berlin) ausgehändigt werden, obwohl diese Sachen ganz offensichtlich
deliktischen Ursprungs waren.
Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Berlin haben die präventiven Sicherstellungen
bestätigt; die Urteile sind auf Grund von Beschlüssen der Obergerichte
rechtskräftig.
Auf der Grundlage dieser Urteile und Beschlüsse wurde die präventive
Sicherstellung unter der Bezeichnung „Präventive Gewinnabschöpfung“
(kurz: „PräGe“) in Kooperation von Staatsanwaltschaft, Kommune
und Polizei in Osnabrück systematisiert.
Der Autor geht näher auf diese beiden Urteile
und die dazu ergangenen Beschlüsse ein und weist auf verschiedene Möglichkeiten
dieser Form der Gewinnabschöpfung hin. Im Weiteren werden die Aufgabenzuweisungen/-abgrenzungen
und die einschlägigen Befugnisnormen der Gefahrenabwehrgesetze aller
16 Bundesländer und der Bundespolizei sowie die privat-rechtlichen Voraussetzungen
(insbesondere Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit dem Ergebnis
angesprochen, dass der rechtliche Rahmen eine PräGe in allen Bundesländern
und auf Bundesebene (Bundeskriminalamt, Bundespolizei) zulässt.
Daneben befasst sich der Autor mit der Bedeutung von § 983 BGB in Verbindung
mit Nr. 75 Abs. 4 RiStBV und bietet Verfahrensregeln an, weist aber auch auf
(gesetzlichen) Regelungsbedarf hin. Die einzelnen Abschnitte sind abschließend
auf maximal einer Seite plakativ zusammengefasst. Außerdem enthält
die Monographie mehrere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Volltext,
einen inzwischen in Kraft getretenen thematischen Runderlass aus Niedersachsen,
eine Hausverfügung der Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie Muster-
bzw. Beispielsverfügungen „Sicherstellung von Gegenständen“
und „Sicherstellung von Bargeld“.
Vorrangig geht es darum, kriminelle Gewinne auch mit präventiven Mitteln
abzuschöpfen. Ergänzend ist diese Form der Gewinnabschöpfung
durch Verwertung und Erlös auch für den Fiskus lukrativ (Kommunen,
Länder, Bund).
Weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die PräGe stützen,
werden zudem angesprochen.
Die PräGe wird bereits erfolgreich in anderen Staaten praktiziert. Orientiert
am Beispiel Nie-dersachsen muss es deshalb das Ziel sein, die PräGe bundesweit
zu implementieren und auf Dauer zu stabilisieren
Inhalt
Manfred Bornewasser, Dieter Classen und Ilona Stolpe (Hrsg.)
Videoüberwachung öffentlicher Strassen und Plätze
Instrument der Sozialkontrolle dar. In den Händen der Polizei dient sie
vornehmlich dazu, potentielle Täter von Straftaten abzuhalten und das
Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen..
In einem Pilotprojekt im Land Brandenburg wurde im Kontext einer Evaluationsstudie
die Wirksamkeit der Videoüberwachung bestätigt. Kriminalität
– so zeigen die Befunde - wird durch Videoüberwachung unterdrückt,
ohne dass es zu gravierenden Verdrängungseffekten kommt. Allerdings wird
diese Wirkung nur dann erzeugt, wenn die Videoüberwachung in ein umfassendes
Einsatzkonzept der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung integriert
ist.
Videoüberwachung ist nicht unumstritten und bedarf der rechtlichen Legitimation.
Diese wurde für das dargestellte Pilotprojekt vom Landtag des Landes
Brandenburg eigens geschaffen. Vor dem Hintergrund der Evaluationsbefunde
wurden nach Abschluss des Pilotprojekts die gesetzlichen Grundlagen für
den Einsatz der Videoüberwachung auf öffentlich zugänglichen
Strassen und Plätzen weiter ausgearbeitet. Dieser Prozess wird ausführlich
dokumentiert. Die Videoüberwachung darf – so sagt es der neue §
31 des Brandenburgischen Polizeigesetzes - nur offen und an solchen Orten
erfolgen, wo aufgrund von Lageerkenntnissen die Annahme gerechtfertigt ist,
dass hier vermehrt Straftaten drohen. Gegenwärtig ist die polizeiliche
Videoüberwachung an mehreren Orten im Land Bestandteil einer komplexen
Strategie der Prävention und Kriminalitätsbekämpfung
Inhalt
Inhalt:
Grußwort
1 Pilotprojekt im Land Brandenburg
(Ilona Stolpe)
1.1 Ausgangslage
1.2 Durchführung des Pilotprojekts
2 Videoüberwachung: Wie sie wirkt und was mit ihr erreicht werden soll
(Manfred Bornewasser)
2.1 überwachung: Von der rationalen Handlungskontrolle durch die
Person zur effektiven Sozialkontrolle
2.2 Videoüberwachung als ein Instrument der Prävention: Abschreckung
der Täter und Sicherheit für die Bürger
2.3 Videoüberwachung in Brandenburg als präventives Instrument der
Kriminalitätskontrolle
2.4 Literatur
3 überprüfung der Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen
(Franziska Schulz)
3.1 Allgemeine Grundlagen
3.2 Evaluationen zur Wirksamkeit der Videoüberwachung im
3.3 Methodisches Vorgehen bei der Evaluation der Videoüberwachung im
Land Brandenburg
3.4 Literatur
4 Ergebnisse der Evaluationsstudie im Land Brandenburg
(Manfred Bornewasser, Franziska Schulz)
4.1 Analyse der PKS- und PASS-Daten
4.2 Ergebnisse der Bürgerbefragung zu Sicherheitsempfinden, Viktimisierung
und Akzeptanz
4.3 Ergebnisse zu Polizeibefragungen und Expertengesprächen
4.4 Literatur
5 Abschließende Würdigung der Befunde
(Manfred Bornewasser)
5.1 Videoüberwachung wirkt und hat die angestrebten Effekte zur
Folge
5.2 Methodenkritische Anmerkungen
5.3 Literatur
6 Videoüberwachung in Brandenburg – eine Bewertung aus rechtlicher
Sicht
(Claus Dieter Classen)
6.1 Einleitung
6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der landesgesetzlichen Regelung
6.3 Die einzelnen Voraussetzungen der Videoüberwachung
6.4 Bedingungen und Folgen der Videoüberwachung
6.5 Fragen jenseits der normativen Regelung
7 Land Brandenburg
(Ilona Stolpe)
7.1 Bericht der Landesregierung an den Landtag
7.2 Novellierungsentwürfe zur Videoüberwachung
7.3 Geltende gesetzliche Regelung
Autorenangaben